Im höheren Alter sind relativ viele Menschen von Hörverlust betroffen. Rund 40 % aller Menschen über 65 Jahre haben eine sog. Altersschwerhörigkeit. Das Nachlassen des Hörvermögens ist zwar nicht mehr rückgängig zu machen, jedoch sind moderne Hörgeräte durchaus in der Lage, den akustischen Alltag und damit das Leben von betroffenen Menschen deutlich zu verbessern.
Nachdem ein Rezept vom HNO-Arzt vorliegt, kann ein Termin beim Hörgeräte-Akustiker gemacht werden. Bildquelle: Karolina Grabowska, pexels.com
Hilfe für Betroffene
Hörgeräte stellen eine große Hilfe für Menschen dar, die von einem Hörverlust betroffen sind. Allerdings kann ein Hörgerät auch mit hohen Kosten und damit auch einer großen finanziellen Belastung verbunden sein. Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und ein Hörgerät benötigen, fragen Sie sich vielleicht, welche Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Nulltarif bei Hörgeräten - was ist damit gemeint?
Hörgeräte zum Nulltarif sind jene Geräte, deren Kosten vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Als Versicherte/r haben Sie hier keinen Selbstbehalt zu leisten, lediglich eine Rezeptgebühr von 10 Euro wird verrechnet. Wie das auch bei schönen Zähnen der Fall ist, müssen gute Hörgeräte nicht unbedingt teuer sein und wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den vollen Betrag.
Erstanspruch für Nulltarif-Hörgeräte
Hörgeräte zum Nulltarif werden von den gesetzlichen Krankenkassen als "eigenanteilsfreie Versorgung" bezeichnet, für die es einen preislichen Rahmen gibt. Hierbei ist eine Obergrenze von 784,94 Euro brutto für das erste Hörgerät vorgesehen, bei sehr schwerwiegendem Hörverlust sind es 841,94 Euro. Oftmals wird dieser Betrag von den gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Gänze ausgeschöpft.
Abhängig von Ihrer Krankenkasse werden normalerweise 685 Euro für das erste Hörgerät und für das zweite Hörgerät an die 20 % weniger bewilligt. Hinzu kommen kleinere Beträge für anfallende Service- und Reparaturleistungen. Diese Beträge müssen dann für 6 Jahre ausreichen, bevor Sie die Bezuschussung wieder beantragen können.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Hörgeräten
Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Kosten für Hörhilfen zu übernehmen, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind. Damit Sie den Anspruch auf Bezuschussung geltend machen können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Zunächst müssen Sie einen Sprachhörtest bei einem HNO-Arzt durchführen lassen.
Wenn Ihre Verstehensquote dabei unter 80 % liegt, Ihr Hörverlust im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz liegt und bei einseitiger Schwerhörigkeit ein Hörverlust von mindestens 30 dB vorliegt, haben Sie Anspruch auf eine Hörhilfe.
Ihr behandelnder HNO-Arzt stellt Ihnen dann eine Verordnung aus, jedoch wird Ihnen der Arzt selbst kein konkretes Hörgerät vorschlagen. Ein weiterer Fachmann, der Hörgeräte-Akustiker ist im weiteren Schritt dafür verantwortlich, Ihnen anhand der medizinischen Notwendigkeit sowie Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend das passende Hörgerät vorzuschlagen.
Allgemein ist zu empfehlen, dass Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, welche Kosten übernommen werden und welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen. Ein guter Hörgeräte-Akustiker übernimmt allerdings den Großteil der Abwicklung mit der Krankenkasse, sobald das Rezept vorliegt.
Wie steht es um die Qualität von Hörgeräten ohne eigene Zuzahlung?
In Sachen Qualität der Hörgeräte zum Nulltarif können Sie sich darauf verlassen, dass diese nahezu gleich gut sind. Grund hierfür sind spezifische Anforderungen, die alle diese Hörgeräte erfüllen müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.
Jeder Hörgerätehersteller hat auch passende Geräte in seinem Angebot, die Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Gänze bezuschusst bekommen. Unterschiede ergeben sich allerhöchstens in Form, Größe und Farbe. Ein gutes Sprachverständnis ist wohl das wichtigste Kriterium, das alle diese Hörgeräte gewährleisten müssen.
Wer gewillt ist, zusätzlich noch in Eigenleistung zu treten, kann sich auch für ein kostspieligeres Gerät entscheiden. Diese Geräte haben meist weitere technische Möglichkeiten, wie das gleichzeitige Koppeln mehrerer Geräte, beispielsweise durch Bluetooth. Über das Hörgerät Radio zu hören und zwischendurch einen Anruf vom gekoppelten Mobiltelefon anzunehmen, ist damit gar kein Problem mehr. Ebenso gibt es für diese Geräte umfangreiche Einstellungsmöglichkeiten über entsprechende Apps.
Gibt es einen Mindeststandard für Hörgeräte?
Auch im Bereich der Hörgeräteakustik schreitet die Forschung ständig voran und die zugehörigen Geräte samt neuer Funktionen entwickeln sich weiter.
Einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 folgend, müssen Hörhilfen dem aktuellen Stand der Medizintechnik entsprechen, egal ob zuzahlungsfrei oder kostenpflichtig.
Im Jahr 2013 wurde in einer gesetzlichen Neuregelung zudem ein Mindeststandard festgelegt, der unter anderem in den „Beratungsrichtlinien zur Kostenübernahme bei Hörgeräten“ des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) nachzulesen ist.
Zusammenfassend …
...lässt sich sagen, dass Menschen, die bei den deutschen Krankenkassen pflichtversichert sind, grundsätzlich einen Erstanspruch für kostenfreie Hörgeräte haben. Dieser Anspruch unterliegt jedoch bestimmten medizinischen Voraussetzungen und preislichen Obergrenzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen die Krankenkassen in Deutschland darüber hinaus in unterschiedlichem Maße Kosten für Hörgeräte, die höheren Standards entsprechen und dadurch auch preislich höher angesiedelt sind.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und eine medizinische Verordnung von Ihrem HNO-Arzt erhalten haben, sollten Sie sich fachspezifische Unterstützung holen, um Ihr passendes Hörgerät zu finden, und sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und ihrem Hörgeräte-Akustiker über die Möglichkeiten informieren.
Fotos:
Abbildung 1: pixabay.com © Claudio Scott (CCO Creative Commons)
Abbildung 2: pixabay.com © Werner Heiber
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